Förderungen – was Sie wissen müssen!
Förderung für Photovoltaik – wir helfen!
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Förderungsantrag und bei der gesamten Verwaltung. Fordern Sie unsere kostenlose und unverbindliche Beratung an.
Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
(Stand März 2023)
Das Klimaschutzministerium hat mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Weichen für einen großangelegten Ausbau erneuerbarer Energien gestellt.
Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. Voraussetzung für den Förderantrag sind ein Kostenplan, Zeitplan und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen Genehmigungen (inkl. Zählpunkt, der beim Netzbetreiber beantragt wird). Zusätzlich werden auch die Stromspeicher gefördert. Im Jahr 2023 ist es möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden (erstmalige Inbetriebsetzung, welche durch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber erfolgt – also müssen Sie darauf achten, wann der Elektrikerbetrieb dies tut).
Die Förderhöhe ist in vier Kategorien unterteilt. In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem “first come-first served”-Prinzip vergeben (Einreichzeitpunkt ist entscheidend). In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt geringster Fördersatz [x EUR/kWp]) erteilt.
Die Fördersätze 2023 betragen:
- Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp – € 285,-/kWp
- Kategorie B: PV-Anlagen über 10 bis 20 kWp – € 250,-/kWp
- Kategorie C: PV-Anlagen über 20 bis 100 kWp – max. € 160,-/kWp
- Kategorie D: PV-Anlagen über 100 bis 1.000 kWp – max. € 140,-/kWp
Förderung für den Stromspeicher: € 200,- je Kilowattstunde (kWh) Netto-Speicherkapazität – bis zur Fördergrenze von 50 kWh; Mindestanforderung: mindestens 0,5 kWh (Netto-Speicherkapazität) pro kWp installierter Modulspitzenleistung (Engpassleistung bei PV)
Achtung: Bitte beachten Sie die Berechnungsbeispiele (unter Ermittlung der Förderungshöhe) und Infos auf der OeMAG-Website ganz genau. Änderungen im Nachhinein sind nicht mehr möglich.
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KLI.EN-Fördermöglichkeit
Das ergänzende Photovoltaik-Förderprogramm für Privatpersonen des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) fördert PV-Anlagen der Kategorien A und B. Dies gilt für PV-Anlagen mit und ohne Speicheranlage. Die Höhe der Förderung ist identisch mit der OeMAG-Förderung. Die Förderung wird ausbezahlt, wenn Ihr EAG-Antrag mit den bereitgestellten Fördermitteln nicht bedeckt werden kann. Es besteht dadurch ein zusätzlicher Fördertopf für FörderwerberInnen, der ausgeschöpft werden kann.
Um diesen Fördertopf zu nützen, müssen Sie bei der Antragstellung ankreuzen, dass Ihre Daten an KLI.EN weiterübermittelt werden dürfen. Es ist keine direkte Antragstellung über den KLI.EN möglich, sondern ausschließlich über die OeMAG.
Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQ der Abwicklungsstelle und auf der Website des KLI.EN.
Fördercalls
2023 Zu folgenden Terminen werden Fördercalls stattfinden:
Kategorien A – D: 23.3.2023 – 6.4.2023, ab 17:00 Uhr
Kategorien A – D: 14.6.2023 – 28.6.2023, ab 17:00 Uhr
Kategorien A und B: 23.8.2023 – 6.9.2023, ab 17:00 Uhr
Kategorien A – D: 9.10.2023 – 23.10.2023, ab 17:00 Uhr
Links
- OeMAG EAG-Investitionszuschuss PV und Speicher
- FAQ Investitionszuschuss PV und Speicher (PDF, 550 KB)
- Leitfaden EAG-Investitionszuschuss PV und Speicher (PDF, 694 KB)
Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau können Punkte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gesammelt werden.
Links
Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.