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Große Veränderungen im Jahr 2024: MWST-Befreiung für Photovoltaikanlagen

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Förderungsantrag und bei die gesamte Verwaltung, fordern Sie unsere kostenlose und unverbindliche Beratung an.

Am 17. Oktober 2023 hat die Regierung im Rahmen der Budgetverhandlungen ein neues Konjunkturpaket vorgestellt, das ein ganzes Bündel an Maßnahmen für Erneuerbare Energien und Sanierungen beinhaltet. Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, soll das System nun vereinfacht werden: Für Privatpersonen soll bei PV-Anlagen sowie Speichern die Umsatzsteuer entfallen – es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig.

 

Ab 2024 wird in Österreich eine bedeutende steuerliche Veränderung für Besitzer von Solaranlagen in Kraft treten. Die österreichische Regierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer (MWST) für Photovoltaikanlagen zu streichen. Dies betrifft alle neuen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp.

Unser Full-Service Für Sie

Ab Jänner 2024 fällt die MwSt. für PV-Anlagen auf 0 %. Bei Solar Zone berechnen wir Neukunden bereits ab sofort den Preis ohne MwSt.

Kostenlose Beratung

Unser Experte wird vor Ort eine kostenlose Besichtigung durchführen, beantwortet Ihre Fragen und beratet Sie professionell.

Planung mit Software

Nach der Besichtigung planen wir die Lage der Solarmodule mit Hilfe einer Software und erstellen einen genauen Plan.

Genehmigungsverfahren

Wir besorgen alle Genehmigungen und erledigen die mit behördlichen Dokumenten verbundenen Aufgaben bei allen Energieversorgungsunternehmen in Österreich.

Installation

Nach der behördlichen Genehmigung und der Vereinbarung eines Termins brauchen wir für die Montierung der Photovoltaikanlage einen Arbeitstag. Wir melden die Fertigstellung auch direkt Ihrem Stromanbieter.

PV-Anlage MWST Befreiung 2024

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Abschaffung der MWST auf private Photovoltaikanlagen angekündigt. Diese Steuerbefreiung tritt am Jahreswechsel in Kraft und ist vorläufig auf zwei Jahre beschränkt. Die Maßnahme umfasst sowohl die Komponenten als auch die Montage der Anlagen.

 

Mit dieser Regelung soll die Bundesförderung für Photovoltaikanlagen ersetzt werden. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden. Dies soll einen starken Anreiz für Haushalte bieten, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

 

Die MWST-Befreiung für Photovoltaikanlagen wird erwartungsgemäß einen positiven Effekt auf den Markt haben. Experten, wie Herbert Paierl von PV Austria, sehen darin einen wichtigen Schritt zur richtigen Zeit, insbesondere da die Branche aktuell einen Rückgang der Nachfrage verzeichnet.

 

Diese politische Entscheidung ist ein klares Zeichen für die Unterstützung des grünen Wandels in Österreich. Langfristig wird dies nicht nur der Umwelt, sondern auch den Verbrauchern finanziell zugutekommen, wie Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker betont.

 

Zusammenfassung: Ab 2024 tritt in Österreich eine MWST-Befreiung für Photovoltaikanlagen in Kraft. Diese Maßnahme soll den Ausbau der Solarenergie fördern und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft.

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Die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen:

Das Interesse an Photovoltaik ist ungebrochen groß – 2023 hat die Rekorde der Vorjahre nochmals übertroffen und in den ersten drei Fördercalls des Jahres erhielten über 120.000 Privatpersonen eine Förderzusage für ihre Photovoltaikanlagen.

 

Im bisherigen System mussten Privatpersonen Förderanträge stellen, was mit Aufwand für die Förderwerber:innen verbunden war. Das bisherige Fördersystem soll nun abgelöst werden: Geplant ist, dass ab 1. Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher und Installation für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet: keine Anträge mehr. Sondern einfach kaufen und automatisch keine Steuer zahlen.

 

Für Unternehmen wird sich nichts ändern – sie können regulär bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle OeMAG einen Förderantrag stellen.

Die geplanten Änderungen sollen ab 1. Jänner 2024 gelten. Die Umsatzsteuerbefreiung soll für die Jahre 2024 und 2025 gelten.

Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen. Sie erhalten selbstverständlich die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht geplant. Ein Zuwarten mit der Errichtung bringt also keinen finanziellen Vorteil!

Bitte nehmen Sie die PV-Anlage wie geplant in Betrieb. Sie erhalten selbstverständlich die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht geplant. Ein Zuwarten mit der Errichtung bringt also keinen finanziellen Vorteil.

Für Unternehmen ändert sich durch die Umsatzsteuer-Befreiung nichts. Sie können im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG einen Antrag stellen. Einreichungen bei den Calls können für jede Anlagengröße gemacht werden.

Das Bundesministerium für Klimaschutz arbeitet derzeit an Übergangslösungen, um sicherzustellen, dass auch solche Fälle Berücksichtigung finden.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Förderungsantrag und bei die gesamte Verwaltung, fordern Sie unsere kostenlose und unverbindliche Beratung an.

Ivan BakicIvan Bakic
17:30 06 Nov 23
Sehr Kompetent! Vom Verkauf bis zur Montage sehr bemüht das Projekt umzusetzen!
CKCK
16:53 01 Nov 23
Sehr empfehlenswert!Schnelle Lieferung & Montage und kompetente Beratung.Alle Mitarbeiter und Monteure sehr freundlich und zuverlässig.
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