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Alles neu bei PV-Anlagen: So sieht die Förderung ab 2024 aus
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Förderungsantrag und bei die gesamte Verwaltung, fordern Sie unsere kostenlose und unverbindliche Beratung an.
Am 17. Oktober 2023 hat die Regierung im Rahmen der Budgetverhandlungen ein neues Konjunkturpaket vorgestellt, das ein ganzes Bündel an Maßnahmen für Erneuerbare Energien und Sanierungen beinhaltet. Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, soll das System nun vereinfacht werden: Für Privatpersonen soll bei PV-Anlagen sowie Speichern die Umsatzsteuer entfallen – es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig.
Die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen:
Warum wird das System für PV-Anlagen geändert?
Das Interesse an Photovoltaik ist ungebrochen groß – 2023 hat die Rekorde der Vorjahre nochmals übertroffen und in den ersten drei Fördercalls des Jahres erhielten über 120.000 Privatpersonen eine Förderzusage für ihre Photovoltaikanlagen.
Im bisherigen System mussten Privatpersonen Förderanträge stellen, was mit Aufwand für die Förderwerber:innen verbunden war. Das bisherige Fördersystem soll nun abgelöst werden: Geplant ist, dass ab 1. Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher und Installation für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet: keine Anträge mehr. Sondern einfach kaufen und automatisch keine Steuer zahlen.
Für Unternehmen wird sich nichts ändern – sie können regulär bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle OeMAG einen Förderantrag stellen.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die geplanten Änderungen sollen ab 1. Jänner 2024 gelten. Die Umsatzsteuerbefreiung soll für die Jahre 2024 und 2025 gelten.
Welche Regelungen gelten für Privatpersonen, die eine PV-Anlage betreiben möchten?
Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen. Sie erhalten selbstverständlich die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht geplant. Ein Zuwarten mit der Errichtung bringt also keinen finanziellen Vorteil!
Ich habe eine Förderzusage aus den vergangen Photovoltaik-Fördercalls. Soll ich mit der Bestellung und Errichtung der Anlage warten?
Bitte nehmen Sie die PV-Anlage wie geplant in Betrieb. Sie erhalten selbstverständlich die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht geplant. Ein Zuwarten mit der Errichtung bringt also keinen finanziellen Vorteil.
Welche Regelungen gelten für Unternehmen, die eine PV-Anlage betreiben möchten?
Für Unternehmen ändert sich durch die Umsatzsteuer-Befreiung nichts. Sie können im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG einen Antrag stellen. Einreichungen bei den Calls können für jede Anlagengröße gemacht werden.
Ist eine Übergangslösung geplant, für Projekte dieses Jahr noch errichtet werden (müssen), aber noch keine Förderung erhalten haben?
Das Bundesministerium für Klimaschutz arbeitet derzeit an Übergangslösungen, um sicherzustellen, dass auch solche Fälle Berücksichtigung finden.